Häufige Fragen (FAQ)
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Gutachten & Abläufe
Was kostet ein Schadengutachten?
Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die Versicherung des Verursachers die Kosten.
Wann sollte ich ein Gutachten erstellen lassen?
So früh wie möglich – idealerweise direkt nach dem Schadenereignis.
Kommt der Gutachter zu mir?
Ja, auf Wunsch erfolgt die Begutachtung direkt bei Ihnen vor Ort.
Was ist ein Totalschaden?
Wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen – oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.
Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
In der Regel 24–48 Stunden nach Begutachtung.
Brauche ich ein Gutachten bei einem Bagatellschaden?
Bei Schäden unter 750 € genügt meist ein Kostenvoranschlag – wir beraten Sie individuell.
Was passiert mit dem Gutachten?
Sie erhalten es digital und/oder gedruckt, zusätzlich senden wir es auf Wunsch direkt an die Versicherung.
Kann ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja! Sie haben das Recht, unabhängig einen Sachverständigen zu beauftragen.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Gutachten ist deutlich detaillierter, rechtssicherer und für Haftpflichtschäden meist erforderlich.
Was ist ein Wiederbeschaffungswert?
Das ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.
Ist ein Sachverständiger neutral?
Ja – als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter arbeiten wir objektiv und unabhängig.
Was kostet ein Oldtimergutachten?
Das hängt vom Fahrzeugtyp und Umfang ab – sprechen Sie uns einfach an.
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